Rechnungsprüfung durch den Kreis Steinfurt

Kreis Steinfurt, Greven

Stichworte:
RPA
Hauptverantwortlich: Kreis Steinfurt
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Kreis Steinfurt
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 446.565 (31.12.2017, IT.NRW)
Fläche: 1.792 km²
Anlass:

Einsparung von Resourcen

Ziel:

Übertragung der Rechnungsprüfung

Umsetzung:

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt nimmt die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Greven wahr. Übernommen werden die in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Greven definierten Aufgaben.

Für die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Steinfurt gelten die Regelungen der zuvor genannten Rechnungsprüfungsordnung in vollem Umfang. Konkret übernimmt der Kreis Steinfurt die Jahresprüfung. Die Geschäftsführung für den Rechnungsprüfungsausschuss (insbesondere die Einladung und die Protokollierung) verbleibt bei der Stadt Greven. An den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Greven nimmt der Kreis Steinfurt teil. Der jährliche Prüfungsplan wird von der Rechnungsprüfung in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss festgelegt. Sofern im Laufe des Jahres Änderungen erforderlich sind, werden diese mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses abgestimmt.

Der Kreis Steinfurt stellt das notwendige Personal zur Verfügung und der/die Leiter/in des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Steinfurt entscheidet, welche Dienstkräfte im Einzelfall zur Erfüllung der Aufgaben eingesetzt werden. Dafür stellt die Stadt Greven dem Kreis Steinfurt einen Büroraum mit zwei Arbeitsplätzen dauerhaft zur Verfügung ( Ausstattung mit der notwendigen Datentechnik – Hard- und Software). Die Stadt Greven stellt weiter sicher, dass den Prüferinnen und Prüfern die für ihre Arbeit notwendigen Zugriffsberechtigungen für die DV-Anwendungen erteilt werden. Seitens des Kreises Steinfurt wird garantiert, dass an mindestens einem Tag und für mindestens 6 Stunden pro Woche eine Prüferin oder ein Prüfer während der üblichen Dienststunden an einem der in der Arbeitsplätze als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Greven zur Verfügung steht. Auch Datenschutz und Regelungen zur Verschwiegenheit werden berücksichtigt.

Der Versicherungsschutz wird von der Stadt Greven übernommen.

Finanzierung:

Es wird von einem zusätzlichen Arbeitsaufwand von etwa 2.000 Arbeitsstunden jährlich für das Rechnungsprüfungsamt des Kreises ausgegangen. Gezahlt wird nach dem tatsächlich aufgezeichneten Arbeitsumfang. Abgerechnet wird der Arbeitsaufwand nach dem Gebührentarif der Stadt Steinfurt. Fahrt- und Reisekosten werden durch die Stadt Greven entschädigt.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2006

Kontakt:

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