Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung
Kreis Mettmann, Haan
Kreis Mettmann Regierungsbezirk Düsseldorf Einwohner: 483.279 (IT.NRW, 31.12.2015) Fläche: 407,22 km²
Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) können Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung kreisangehöriger Städte und Gemeinden vom Kreis übernommen werden. Zur Nutzung von Synergieffekten hat die Stadt Haan die Aufgaben der Rechnungsprüfung auf den Kreis Mettmann übertragen.
Ziel des Projekts sind die Einsparung von Aufwand und Kosten sowie die Sicherstellung einer effizienten örtlichen Rechnungsprüfung.
Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung haben der Kreis Mettmann und die Stadt Haan die Übernahme der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Kreis beschlossen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben ist die Stadt Haan berechtigt, geeignetes Personal an den Kreis abzuordnen. Sofern von der Stadt Haan kein Personal bereitgestellt werden kann, werden die Prüfungsleistungen durch qualifizierte Mitarbieter der Kreisverwaltung durchgeführt und der Stadt in Rechnung gestellt. Die Prüfungsaufgaben können sowohl in den Räumlichkeiten der Stadt als auch in den Räumlichkeiten des Kreises durchgeführt werden.
Im Falle einer Personalabordnung an den Kreis sind die Kosten gedeckt. Falls der Kreis die Aufgaben mit eigenem Personal erledigt, werden die anfallenden Kosten von der Stadt Haan erstattet. Die Berechnungsgrundlage der Erstattung orientiert sich nach dem jeweiligen gültigen KGSt-Bericht.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2012 / 2017 (Erweiterung)
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